Schönberg in Sachsen

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Hier finden Sie die öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderats

Hier finden Sie die Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Schönberg im Jahr 2023 zu Ihrer Information.

Beschlüsse aus vergangenen Jahren finden Sie hier (noch im Aufbau).

Beschlüsse 06.09.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

61/2023
Öffnungszeiten gemeindeeigene Spielplätze

Der Gemeinderat beschließt folgende Öffnungszeiten für die Spielplätze im Gemeindegebiet, die von der Gemeinde unterhalten werden:

•Täglich zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr

Information

60/2023
Bericht an den Gemeinderat über wesentliche Abweichungen im Haushaltsvollzug zum Stand 30.6. des Haushaltsjahres 2023 (§ 75 SächsGemO)

Beschlüsse 05.06.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

59/2023
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen zweckgebundener Aufgaben innerhalb eines Budgets vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen in Höhe von 39.000,00 € und Ansätzen für zweckgebundene Aufgaben auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 SächsKomHVO vom Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023.

Beschlüsse 22.05.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

58/2023
Aufnahme Vorschlagsliste Schöffen

Der Gemeinderat Schönberg stimmt der Aufnahme von

Frau Anja Vogel (…) zu.

Beschluss
57/2023
Finanzielle Unterstützung Kriegsgräberdenkmal Friedhof Tettau
Die Mitglieder des Gemeinderates stimmen der finanziellen Unterstützung für die Sanierung des Kriegsgräberdenkmales in Höhe von 3.000 EUR zu.

Beschlüsse 27.03.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

56/2023
Anpassung Haustarif der Gemeinde Schönberg
nicht-öffentlich
Beschluss
55/2023
Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg
Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen gemäß § 76 Abs. 2 SächsGemO die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

Beschlüsse 27.02.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

54/2023
Auftragsvergabe – Gewässerunterhaltung „Kötheler Bach“ Bereich Hauptstraße 90 - 97

Der Gemeinderat Schönberg beschließt, für die Maßnahme " Gewässerunterhaltung „Kötheler Bach“ Bereich Hauptstraße 90 - 97" die Firma "Connect Tief- und Ingenieurbau GmbH" mit einem Angebotpreis i. H. v. 40.365,17 EUR (brutto inkl. Preisnachlass) zu beauftragen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Beschlüsse 23.01.2023

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

53/2023
Anforderung Stellungnahme - Errichtung eines Einfamilienhauses

Stellungnahme der Gemeinde Schönberg:

Das gemeindliche Einverständnis zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses in Schönberg, Hauptstraße, Flurstück Nr. 5/7 der Gemarkung Schönberg entsprechend den Antragsunterlagen wird erteilt.

Die Erschließung und Löschwasserversorgung ist durch die Gemeinde zu bestätigen. Seitens der Gemeinde bestehen dazu keine Bedenken.
Beschluss 52/2023
Erstmalige Vereinbarung des Gewerbesteuerzerlegungsschlüssels durch die Verbandskommunen des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau

Beschluss 1:

Der Gemeinderat Schönberg stimmt dem Gewerbesteuerzerlegungsschlüssel in Anwendung von § 33 Abs. 2 GewStG nach dem prozentualen Anteil der im Gebiet eines Verbandsmitgliedes erlöswirksam gelieferten Trinkwassermenge an der gesamten im Verbandsgebiet erlöswirksam gelieferten Trinkwassermenge, jeweils bezogen auf das maßgebliche Steuerjahr, zu.

Beschluss 2:

Der vorstehende Beschluss kommt nur zur Anwendung, wenn die Gewerbesteuerpflicht des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau tatsächlich festgestellt ist. Der Beschluss gilt ab dann und zunächst zeitlich befristet bis 31.12.2030.

Beschluss 3:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau dem Beschlussvorschlag zum Gewerbesteuerzerlegungsschlüssel in Anwendung von § 33 Abs. 2 GewStG nach dem prozentualen Anteil der im Gebiet eines Verbandsmitgliedes erlöswirksam gelieferten Trinkwassermenge an der gesamten im Verbandsgebiet erlöswirksam gelieferten Trinkwassermenge, jeweils bezogen auf das maßgebliche Steuerjahr, und zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2030 zuzustimmen.
Beschluss 51/2023
Zustimmung Vereinbarung Breitbandausbau Landkreis Zwickau
Der Gemeinderat beschließt die Bündelung der kommunalen Aufgabe „geförderter Breitbandausbau in den gegenwärtigen und künftigen unterversorgten Gebieten“ beim Landkreis Zwickau und ermächtigt den Bürgermeister, die entsprechende Vereinbarung lt. Anlage mit dem Landkreis Zwickau abzuschließen.

Telefon

03764 50090

Postanschrift

Hauptstraße 51
08393 Schönberg

E-Mail

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Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
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